Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts verfügen wir über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit geschädigten Patienten. Insbesondere sind wir in der Lage, ggf. mit geeigneten Sachverständigen zu ermitteln, ob ein ärztlicher Kunstfehler begangen worden ist. Die Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgeldes bedarf einer entsprechenden Erfahrung.
Wir überprüfen Ihre Ansprüche auf Höhe und Dauer sowie die Richtigkeit einer etwaig verhängten Sperrzeit.
Ob es um den Kauf von Neuwagen oder um einen Gebrauchtwagen oder aber um die Finanzierung von Kaufverträgen geht, um rechtliche Fragen bzgl. Fahrzeugreparatur, Garantie, Kfz-Leasing – wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren auf diesem Gebiet. Wir sind sowohl für Autohäuser als auch für Verbraucher tätig.