In diesem Bereich sind wir insbesondere auf dem Gebiet der Überprüfung von Kaufverträgen mit sog. Schrottimmobilien tätig. Darüber hinaus prüfen wir Kreditverträge, die notleidend geworden sind sowie Finanzierungsverträge auf Einhaltung der Vorgaben der Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ferner verfügen wir über grundlegende Kenntnisse der Rechtsprechung zu Fragen der „chancenorientierten Anlagestrategie“ einschließlich der Prüfung von Schadensersatzansprüchen anlässlich einer Fehlberatung.
Prüfung von Fondsbeteiligungen, wie etwa Schiffsfonds, Windkraftfonds, Bauherrenmodelle, Erwerbermodelle, Beteiligung an Sparfonds, Fonds und Beteiligungen an Wohnungseigentum, insbesondere unter dem Aspekt:
Wir beraten in allen Fragen des privaten Baurechts. Wir verfügen über baubetriebliche Kenntnisse und ein hohes Maß an technischem und wirtschaftlichem Verständnis.
Dementsprechend sind wir sowohl für Architekten und Handwerksbetriebe als auch für den privaten Bauherrn tätig.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung einschließlich Leistungsrecht. Ferner prüfen wir privatrechtlich mit Versicherungsgesellschaften geschlossene Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ). Dies betrifft beispielsweise die Frage der Berufsunfähigkeit an sich und die von Versicherungsgesellschaften gerne vorgegebene Verweisungsmöglichkeit auf andere Berufszweige, um einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen.