Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit (angeblich) auffällig gewordenen Jugendlichen und kommunizieren insbesondere mit den jeweiligen Jugendämtern und Staatsanwaltschaften.
In diesem Bereich sind wir insbesondere auf dem Gebiet der Überprüfung von Kaufverträgen mit sog. Schrottimmobilien tätig. Darüber hinaus prüfen wir Kreditverträge, die notleidend geworden sind sowie Finanzierungsverträge auf Einhaltung der Vorgaben der Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ferner verfügen wir über grundlegende Kenntnisse der Rechtsprechung zu Fragen der „chancenorientierten Anlagestrategie“ einschließlich der Prüfung von Schadensersatzansprüchen anlässlich einer Fehlberatung.
Prüfung von Fondsbeteiligungen, wie etwa Schiffsfonds, Windkraftfonds, Bauherrenmodelle, Erwerbermodelle, Beteiligung an Sparfonds, Fonds und Beteiligungen an Wohnungseigentum, insbesondere unter dem Aspekt:
Wir überprüfen die Höhe und Dauer von Krankengeld sowie die Ablehnung von Hilfsmitteln und den Anspruch auf Erhalt einer Reha-Maßnahme.