Kündigungsschutzrecht

Seit über 25 Jahren sind wir im Arbeitsrecht tätig. Insbesondere auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts (Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer). 

Wir beraten und vertreten Mandanten bei Auflösungsverhandlungen in Kündigungsschutzverfahren, zu Fragen des Arbeitsschutzrechts und den dazu gehörigen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. 

Wir prüfen und erstellen Arbeits- und Dienstverträge und beraten Sie darüber hinaus zu Fragen des öffentlichen Dienstrechts, der Arbeitnehmerüberlassung, des kirchlichen Arbeitsrechts sowie des Arbeitnehmererfindungsrechts und Mobbing.

 

Kunstfehler

Wir sind auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts insoweit tätig, als wir über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit geschädigten Patienten verfügen. Insbesondere sind wir in der Anlage, ggf. mit geeigneten Sachverständigen zu ermitteln, ob ein ärztlicher Kunstfehler begangen worden ist oder nicht. Die Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgeldes bedarf einer entsprechenden Erfahrung.

 

Mediation

Die Mediation (aus dem lateinischen: Vermittlung) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Streitenden lassen sich demgemäß darauf ein, mit Unterstützung einer dritten Person, dem Mediator, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die beiderseitigen Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator ist diesbezüglich insoweit gefragt, als er keine eigene Entscheidung bezüglich der Lösung des Konfliktes trifft, sondern den Parteien lediglich bei der Durchführung des Verfahrens behilflich ist. 

 

Telefon: 0 54 04 / 9 98 59-0

 

Wir sind Mitglied im 

Deutschen Anwaltverein 

und den Arbeitsgemeinschaften 

Verkehrs-, Familien-, Sozial-, Erb- sowie Mietrecht und Immobilien.