Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
  • Kündigungs- und Räumungsverfahren einschl. deren Vollstreckung, Zwangsvollstreckung der Räumung sowie Zwangsverwaltung.
  • Prüfung von Nebenkosten und deren Abrechnung sowie Durchsetzung von Mieterhöhungen und die Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen.

 

Angesichts unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir darüber hinaus über Spezialkenntnisse betreffend den örtlichen und daran angrenzenden Wohnungsmarkt.


 

Nachbarrecht

Beim Nachbarrecht ist ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl gefragt. Hier muss besonders vorsichtig agiert werden, da es zuvörderst gilt, tiefgreifende Streitigkeiten zu vermeiden, um letztlich ein halbwegs gedeihliches Miteinander weiterhin gewährleisten zu können.

Gleichwohl werden die Ansprüche des Einzelnen konsequent vertreten; denn es kann der liebste Mensch nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

 

Telefon: 0 54 04 / 9 98 59-0

 

Wir sind Mitglied im 

Deutschen Anwaltverein 

und den Arbeitsgemeinschaften 

Verkehrs-, Familien-, Sozial-, Erb- sowie Mietrecht und Immobilien.