Das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
Angesichts unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir darüber hinaus über Spezialkenntnisse betreffend den örtlichen und daran angrenzenden Wohnungsmarkt.
Beim Nachbarrecht ist ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl gefragt. Hier muss besonders vorsichtig agiert werden, da es zuvörderst gilt, tiefgreifende Streitigkeiten zu vermeiden, um letztlich ein halbwegs gedeihliches Miteinander weiterhin gewährleisten zu können.
Gleichwohl werden die Ansprüche des Einzelnen konsequent vertreten; denn es kann der liebste Mensch nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.