Opferschutz

Seit vielen Jahren beraten wir auf dem Gebiet des Opferschutzes, insbesondere betreffend die Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz). Darüber hinaus begleiten wir Sie konsequent als Opfer in einem Strafverfahren, in dem Sie oder Ihre Angehörigen zu Schaden gekommen sind.

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Auf diesem Gebiet sind wir seit mehr als 25 Jahren tätig.

Insbesondere gilt dies für das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Hinzu kommen die mit einem Unfallereignis einhergehenden Fragen bzgl. der Regulierung von Sachschäden und insbesondere Schmerzensgeldansprüchen sowie Bereiche des Versicherungsrechts und insbesondere auf dem Gebiet der Kasko- und Unfallversicherung.

Neben den in diesem Zusammenhang gegebenen Strafverfahren beraten wir auf dem Gebiet der Fragen zur Verhängung von Sperrfristen und der Verhinderung einer MPU, sei es aufgrund einer Trunkenheits- oder aber Drogenfahrt oder eines angeblich zu hohen Punktestandes beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg, ebenso weitergehende Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Erhalt einer Fahrerlaubnis bzw. Führerscheins im Ausland.

 

Telefon: 0 54 04 / 9 98 59-0

 

Wir sind Mitglied im 

Deutschen Anwaltverein 

und den Arbeitsgemeinschaften 

Verkehrs-, Familien-, Sozial-, Erb- sowie Mietrecht und Immobilien.