Das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
Angesichts unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir darüber hinaus über Spezialkenntnisse betreffend den örtlichen und daran angrenzenden Wohnungsmarkt.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das Recht der Pflegeversicherung.
Im Rahmen des SGB XI prüfen wir insbesondere die Frage der korrekten Einstufung in die jeweilige Pflegekasse.