Wir beraten Mandanten seit über 25 Jahren im Familienrecht.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung kann ein praxisnaher und mit Spezialkenntnissen ausgestatteter Rechtsrat gewährleistet werden.
Die Beratungsfelder sind:
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das Schwerbehindertenrecht.
Insbesondere sind wir dabei behilflich, ggf. mit gerichtlicher Hilfe, den Status eines Schwerbehinderten (GdB 50) zu erhalten, oder aber die vom jeweiligen Versorgungsträger gewünschte Herabsetzung zu vermeiden.